Neue EU-Regeln für Labels: Was unsere B2B-Partner jetzt wissen müssen

Neue EU-Regeln für Labels: Was unsere B2B-Partner jetzt wissen müssen

Neue EU-Regeln für Labels: Was unsere B2B-Partner jetzt beachten müssen

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Die Anforderungen an Produktkennzeichnung und Werbeaussagen in der Europäischen Union haben sich deutlich verschärft. Für dich als B2B-Partner, Händler oder Studio, der unsere Produkte weiterverkauft, ist es entscheidend, die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen korrekt umzusetzen.

Dieser Beitrag gibt dir eine klare Orientierung darüber, was sich geändert hat, wie wir als Manufaktur damit umgehen und worauf du beim Weiterverkauf unserer Produkte achten musst.


Hintergrund: Neue EU-Richtlinie gegen Greenwashing

Mit der EU-Richtlinie 2024/825 („Empowering Consumers for the Green Transition“) werden Nachhaltigkeits- und Ethik-Claims künftig strenger reguliert.

Diese Regelungen betreffen nicht nur Hersteller, sondern auch alle Unternehmen, die Produkte vermarkten oder weiterverkaufen.

Aussagen wie „vegan“, „nachhaltig“, „cruelty-free“ oder entsprechende Siegel dürfen nur verwendet werden, wenn sie klar definiert, transparent nachvollziehbar und durch eine unabhängige, akkreditierte Stelle überprüft sind.


Wichtige Frist: Umsetzung bis 27. September 2026

Spätestens ab dem 27.09.2026 müssen alle Produkte, Verpackungen und Werbematerialien in der EU diesen Anforderungen entsprechen.

Für dich bedeutet das konkret:

  • Verpackungen mit rechtlich problematischen oder nicht belegbaren Aussagen dürfen nicht mehr neu produziert oder in Verkehr gebracht werden
  • Irreführende Claims können zu Abmahnungen, Verkaufsverboten oder Bußgeldern führen

Unsere klare Empfehlung ist, bereits spätestens bis Anfang 2026 folgende Punkte umzusetzen:

  • Überprüfung und Anpassung deiner Lagerware
  • Aktualisierung aller Online-Texte und Produktbeschreibungen
  • Überarbeitung von Werbemitteln und Druckdaten

Unsere Position als Manufaktur

Als Hersteller legen wir großen Wert auf transparente, nachvollziehbare und rechtssichere Produktkommunikation.

Wir verwenden weiterhin das „PETA-Approved Vegan“-Siegel.

Dieses Siegel setzen wir jedoch ausschließlich im Kontext „vegan“ ein, also zur Kennzeichnung, dass unsere Produkte keine tierischen Inhaltsstoffe enthalten.

Eine Verknüpfung mit Aussagen zu Tierversuchen erfolgt bewusst nicht.


Rechtliche Klarstellung zu Tierversuchen

In der Europäischen Union sind Tierversuche für Kosmetik grundsätzlich verboten.

Das betrifft sowohl fertige Produkte als auch Inhaltsstoffe, die speziell für kosmetische Zwecke entwickelt werden.

Daher gilt:

Aussagen zur „Tierversuchsfreiheit“ stellen keinen besonderen Wettbewerbsvorteil dar, sondern beschreiben einen gesetzlichen Standard.

Für den Verkauf ist es daher wichtig, keine Aussagen zu treffen wie:

  • „tierversuchsfrei dank PETA“
  • „PETA-zertifiziert und daher ohne Tierversuche“

Solche Formulierungen sind rechtlich angreifbar, da sie das Siegel in einen Zusammenhang stellen, der gesetzlich bereits geregelt ist.


Was sich konkret für dich im Verkauf ändert

Verwendung von Siegeln

Das PETA-Siegel darf weiterhin verwendet werden, jedoch ausschließlich im korrekten Kontext, also zur Kennzeichnung veganer Produkte ohne tierische Inhaltsstoffe.


Kritische Aussagen ab 2026

Folgende Aussagen sollten vermieden werden, wenn keine entsprechende, unabhängige Nachweisstruktur vorliegt:

  • „cruelty-free“ als Marketingaussage
  • pauschale Nachhaltigkeitsversprechen
  • Aussagen, die das gesamte Produkt betreffen, obwohl sie nur einzelne Aspekte beschreiben

Verpackung und Druckdaten

Besonders relevant für dich ist die Gestaltung eigener Verpackungen oder gebrandeter Produkte.

Spätestens ab dem 27.09.2026 dürfen folgende Inhalte nicht mehr neu produziert oder gedruckt werden:

  • nicht belegbare Nachhaltigkeits- oder Ethik-Siegel
  • irreführende oder zu allgemein formulierte Claims
  • Aussagen, die Tierversuche als Differenzierungsmerkmal darstellen

Bestehende Ware kann je nach nationaler Umsetzung noch abverkauft werden. Neue Produktionen müssen jedoch vollständig konform sein.


Unsere Empfehlung für dich

Um rechtlich sicher aufgestellt zu sein und gleichzeitig professionell aufzutreten, empfehlen wir dir:

Setze auf:

  • klare und vollständige Inhaltsstoffangaben (INCI)
  • transparente Produktbeschreibungen
  • nachvollziehbare und überprüfbare Aussagen

Vermeide:

  • reines Marketing über Siegel
  • übertriebene oder pauschale Werbeversprechen
  • Aussagen ohne rechtlich belastbare Grundlage

Unser Anspruch als dein Partner

Wir verstehen uns nicht nur als Hersteller, sondern als Partner, der dich auch in rechtlichen und marktrelevanten Themen unterstützt.

Du erhältst von uns:

  • klare Leitlinien für den rechtssicheren Verkauf
  • transparente und vollständige Produktinformationen
  • Unterstützung bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen

Fazit

Die neuen EU-Vorgaben verändern die Anforderungen an Produktkommunikation nachhaltig.

Für dich als B2B-Partner bedeutet das:

  • mehr Verantwortung in der Darstellung und Vermarktung
  • weniger Fokus auf Siegel, mehr Fokus auf belegbare Inhalte
  • klare Fristen, insbesondere bis zum 27. September 2026

Wenn du Fragen zur korrekten Vermarktung unserer Produkte hast oder Unterstützung bei der Anpassung deiner Inhalte benötigst, stehen wir dir jederzeit zur Verfügung.


Quellen

  • Europäische Union: Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel („Empowering Consumers for the Green Transition“)
  • Europäische Kommission: Leitlinien zur Bekämpfung von Greenwashing und zur Verwendung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
  • Verordnung (EG) Nr. 1223/2009: EU-Kosmetikverordnung (Verbot von Tierversuchen für kosmetische Produkte und Inhaltsstoffe)
  • ECHA (European Chemicals Agency): REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 – Anforderungen an chemische Stoffe in der EU
  • PETA: PETA-Approved Vegan Programm – Kriterien und Teilnahmebedingungen
    https://www.petaapprovedvegan.org

Rechtlicher Hinweis:
Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Orientierung zu aktuellen regulatorischen Entwicklungen in der Europäischen Union, insbesondere im Hinblick auf die Richtlinie (EU) 2024/825 sowie die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (Kosmetikverordnung). Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Die konkrete rechtliche Bewertung kann je nach Einzelfall und nationaler Umsetzung variieren. Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Einschätzung empfehlen wir die Konsultation eines spezialisierten Rechtsberaters.

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